Teilnahme


Wann sollten Sie Kontakt aufnehmen?

Sollten Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Einladung bereits eine Mammographie erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Das Mammographie-Screening ist für Frauen gedacht, die keine Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung haben. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einladung nachfolgende Beschwerden oder Symptome bemerken, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt:

  • tastbare Knoten, 
  • Dellen oder Verhärtungen der Haut, 
  • äußerlich sichtbare Verformungen, 
  • Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze, 
  • Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze.

Sollten Sie sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung bereits in ärztlicher Behandlung befinden, dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Sie eingeladen hat. Sie wird dies zukünftig berücksichtigen.

Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ergänzt die jährliche gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei der Frauenärztin oder beim Frauenarzt. Die Untersuchung ist für gesetzlich Versicherte kostenlos, für privat Versicherte können individuelle Regelungen gelten. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.

Für Frauen mit einem erhöhten Risiko, wenn beispielsweise Mutter oder Schwester an Brustkrebs erkrankt sind, gibt es eigene Zentren.

 

Was passiert mit meinen Daten?

Der Datenschutz ist beim Mammographie-Screening-Programm ein wichtiges Thema und wird streng kontrolliert. Die Daten, die das amtliche Melderegister zur Verfügung stellt, müssen verschlüsselt werden und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Screening-Einheiten haben die Schweigepflicht zu beachten. Medizinische Befunde zur statistischen Auswertung und Qualitätssicherung werden nur verschlüsselt und anonym weitergegeben. 

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