Aktuelle Informationen


Die neuen Radiologie-Räume der Praxis Dr. Krüger im St. Marien-Krankenhaus in Ahaus

Bereits seit dem 1. August 2022 sind wir in neue, moderne Räumlichkeiten im St. Marien-Krankenhaus Ahaus umgezogen. Die radiologische Praxis Dr. Krüger befindet sich unverändert im Hauptgebäude des St. Marien-Krankenhaus Ahaus. 

So erreichen Sie uns:

Telefon: 02561 9923160 | Fax: 02561 9923166  | E-Mail: ahaus@radiologie-westmuensterland.de 

 

In unseren neuen Praxisräumen bieten wir unseren Patientinnen und Patienten
-    verbesserte Untersuchungsbedingungen abseits des Krankenhausbetriebs
-    verkürzte Untersuchungszeiten und damit schnellere Termine als bisher
-    kürzere Wartezeiten für unsere Patientinnen und Patienten
-    hochmoderne aktuelle Geräteausstattung
 

  

 

 

 

Wichtige Informationen zum Corona Virus


Tagesaktueller negativer Schnelltest für den Zutritt ins Krankenhaus notwendig (Screening und Nuklearmedizin)

Da unsere Screening-Räume und unsere Nukleamedizinische-Abteilung innerhalb des Krankenhauses liegen, sind wir an die Zutrittsvorgaben des Krankenhauses gebunden. Diese besagen:

Aufgrund der nach wie vor dynamischen Infektionslage gilt für alle amublanten Patientinnen und Patienten eine 1G-Regelung. Dies bedeutet, dass vorstationäre Termine, ambulante Untersuchungen, ambulante Operationen und Sprechstunden nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Schnelltests einer zetifizierten Teststelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, wahrgenommen werden können. Diese Regelung gilt auch für Begleitpersonen und muss mit einem gültigen Ausweisdokument belegt werden können. Analog hierzu bleibt die Regelung, die sich grundsätzlich bewährt hat, auch weiterhin im Bereich der Besucherinnen und Besucher bestehen.

Direkt vor Ort bieten das St. Agnes-Hopsital Bocholt sowie das St. Marien Krankenhaus Ahaus die Möglichkeit, dass sich ambulante Patienten vor ihrem Termin sowie Besucher auf das Corona-Virus testen lassen können. Dies ist unter anderem an den Bürger-Schnellteststellen vor den Haupteingängen möglich. Die Terminvereinbarung funktioniert einfach über die Chayns-App, eine Testung ist aber auch ohne Termin möglich. Selbstverständlich werden auch Tests anderer Stellen akzeptiert, sofern sie mit einem offiziellen Zertifikat bestätigt sind.

Notfälle sind in jedem Fall von der Testpflicht ausgeschlossen und werden selbstverständlich auch ohne vorherige Testung erstversorgt. Außerdem besteht eine Ausnahmeregelung für Patientinnen, die einen Termin zum Mammographie-Screening im Krankenhaus benötigen. Für Kinder- und Jugendliche gilt laut der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Mammographie-Screening-Programm startet wieder

Für das Mammographie-Screening werden ab 30. April wieder Einladungen verschickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzte Frist für die Aussetzung des Einladungswesens wird nicht verlängert.

Damit können wir wieder unseren regulären Betrieb im Mai aufnehmen und Mammographie-Aufnahmen unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln erstellen. In unseren Einheiten im Mammobil, in Bocholt und in Ahaus halten wir den Sicherheitsabstand ein und stellen den Teilnehmerinnen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Sie werden gebeten, mit einer Mund-Nase- Bedeckung zur Untersuchung zu kommen. Unsere Röntgen-Fachkräfte tragen Masken und Handschuhe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte aufgrund der Ausnahmesituation wegen der Coronavirus-Pandemie am 25. März beschlossen, das Einladungswesen zum Mammographie-Screening befristet bis zum 30. April auszusetzen. Der G-BA geht davon aus, dass in den Screening-Einheiten mittels angemessener Maßnahmen und Schutzausrüstung Bedingungen geschaffen werden konnten, die eine Wiederaufnahme des Einladungswesens verantwortbar machen.

Termine können nachgeholt werden

Alle Frauen, die wegen der Aussetzung keine Einladung bekommen haben oder ihren bereits gesetzten Termin nicht wahrnehmen konnten, haben ihren Leistungsanspruch behalten. Dies gilt insbesondere für Frauen, die bis zum Ende der Aussetzungsfrist das 70. Lebensjahr vollendet haben.

Unabhängig von der Aussetzung erhalten Frauen mit auffälligen Befunden unverändert eine zeitnahe Abklärungsdiagnostik.

Wichtiger Hinweis zur Einladung


Wichtige Patienten- und Besucherinformationen

Die aktuelle Lage zur Entwicklung des Corona-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen sorgen in vielen Bereichen für Verunsicherung. Möglicherweise gilt das auch für Sie mit Blick auf Ihre  geplanten Termine in unseren medizinischen Praxisbetrieben.

Deshalb möchten wir Sie vorsorglich auf folgende Punkte hinweisen:

  • Vereinbarte Termine, Untersuchungen, Therapien und Sprechstunden finden statt.
  • Sollten einzelne Termine verschoben werden oder ausfallen müssen, rufen wir Sie an.
  • Wichtig:  Haben Sie Anzeichen eines Infektes kommen Sie bitte nicht in die Praxis und sagen Sie den Termin telefonisch ab.
  • Bitte begleiten Sie Patientinnen und Patienten nur dann, wenn es unbedingt erforderlich ist.
  • Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu Ihren Mitmenschen ein.
  • Halten Sie bitte unbedingt die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts ein.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.